Kapitel 8
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Kryptowährungen in der Schweiz, Frankreich, Deutschland und Belgien besteuert werden und wie Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben sollten.
10 Minuten|Yann Gerardi|Veröffentlicht am 22.03.2023|Aktualisiert am 25.11.2024
Haftungsausschluss: Der Inhalt dieser Seite dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für Steuerberatung und andere damit verbundene Dienstleistungen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachmann. Auch wenn wir uns bemühen, die bereitgestellten Informationen auf dem neuesten Stand zu halten, können wir dies nicht garantieren, da sich staatliche Steuerpraktiken ohne unser Wissen ändern können. Wir haften nicht für Entscheidungen oder Handlungen, welche Sie aufgrund der auf dieser Seite dargestellten Informationen treffen.
In der Schweiz müssen Sie sämtliche Kryptowährungen (einschließlich NFTs), welche Sie besitzen, melden, unabhängig davon wo diese gelagert sind - ohne Ausnahmen.
Was Sie melden müssen, ist der Betrag an Kryptowährungen, welchen Sie am 31. Dezember besitzen und dieser Wert in Schweizer Franken zum selben Zeitpunkt. Die Schweizer Steuerverwaltung stellt diesen Wert für die wichtigsten Kryptowährungen hier zur Verfügung. Für die kleineren Kryptowährungen müssen Sie diesen Wert selbst ermitteln (Sie können dies ganz einfach auf Kraken erledigen, hier).
Grundsätzlich ist es akzeptabel den Gesamtwert Ihrer Kryptobestände zu deklarieren, ohne Details zu melden.
In der Schweiz werden die Steuererklärungen auf kantonaler Ebene abgegeben. Jeder Kanton stellt verschiedene Steuertools zur Verfügung. Einige haben eine eigene Rubrik für Kryptowährungen, welche Sie in diesem Fall nutzen sollten. In den übrigen können Sie Ihre Kryptowährungen entweder in der Rubrik Vermögen oder in der Rubrik Wertpapiere angeben. Wenn Ihre Kryptowährungen einen Ertrag abwerfen ("Staking", Mining usw.), sollten Sie diese ebenfalls als Wertpapiere melden.
Kapitalgewinne für Privatpersonen sind steuerfrei. Wenn Sie jedoch mehr als nur ein Gelegenheitsinvestor/-miner sind, können Sie als professioneller Anleger (unselbstständige Erwerbstätigkeit) eingestuft und entsprechend besteuert werden. Bei dieser Einstufung spielen viele Faktoren eine Rolle, so dass es keine allgemeingültige Antwort auf die Frage gibt, wie das Ganze funktioniert. In der Regel berücksichtigt die Steuerverwaltung jedoch die Anzahl der Transaktionen pro Tag, die Tatsache, ob Sie sich für den Handel Geld leihen oder einen Hebel einsetzen, und die Tatsache, ob die Gewinne aus dieser Tätigkeit die Haupteinnahmequelle für Ihren Lebensstandard darstellen oder nicht. Weitere Informationen zu diesem Qualifizierungsprozess finden Sie im offiziellen Kreisschreiben Nr. 36.
Wenn Sie eine größere Summe an Kryptowährungen in Fiat umwandeln müssen (z.B. um ein Haus zu kaufen), müssen Sie die Herkunft dieser Gelder und deren Steuerkonformität begründen. Sollten Sie die Kryptowährungen noch nie deklariert haben, können Sie eine "Spontananzeige" einreichen (dies ist ein einmaliger „Bonus“), wodurch Ihnen Geldstrafen erspart bleiben, obwohl Sie natürlich rückwirkend Steuern und Zinsen zu bezahlen haben werden.
Der MPS-Token ist die eigentliche Aktie der Mt Pelerin Group SA. Daher sollten Sie diesen in Ihrer Steuererklärung genauso deklarieren, wie Sie es für den Besitz von Aktien einer anderen nicht börsennotierten Gesellschaft tun würden.
Jedes Jahr teilen wir den eingetragenen Aktionären per E-Mail den Steuerwert der MPS-Token mit, welcher von unserer kantonalen Verwaltung in der Schweiz festgelegt wird. Dieser Wert muss verwendet werden, um Ihre Token im Abschnitt Aktien oder Wertpapiere Ihrer Steuererklärung zu deklarieren.
Füllen Sie das untenstehende Formular aus, um eine kostenlose Beratung durch die Schweizer Spezialfirma CLARK zu erhalten:
In Deutschland müssen Gewinne aus Kryptowährungen versteuert werden. Laut Bundesfinanzministerium zählen Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum nicht zu den offiziellen Zahlungsmitteln, sondern werden als "anderes Wirtschaftsgut" eingestuft. Die Besteuerung von Krypto-Gewinnen erfolgt ähnlich wie bei Aktiengewinnen. Allerdings entfällt die Abgeltungsteuer bei Gewinnen aus Kryptowährungen. Stattdessen greift nur die Einkommensteuer, die individuell je nach Einkommenshöhe variiert und bis zu 42% betragen kann. Zudem müssen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gegebenenfalls gezahlt werden.
Quelle: Wendl & Köhler, Wirtschaftslexikon Gabler
Es gibt jedoch auch eine Besonderheit bei der Besteuerung von Kryptowährungen: Der Handel mit Kryptos wird nach deutschem Recht als privates Veräußerungsgeschäft eingestuft, ähnlich wie bei Kunstwerken oder Gold. Daher gibt es eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Wenn Kryptowährungen mindestens ein Jahr gehalten werden, sind Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei.
Quelle: Wendl & Köhler
Zusätzlich gibt es eine Freigrenze von €600 pro Jahr. Wenn der Gewinn aus dem Verkauf von Kryptowährungen weniger als €600 beträgt, fallen keine Steuern an. Wenn der Gewinn jedoch über €600 liegt, wird die Einkommensteuer fällig und der gesamte Gewinn muss versteuert werden.
Quelle: WirtschaftsWoche
Bei der Steuererklärung müssen Gewinne oder Verluste aus dem Kryptohandel in der Anlage SO ("Sonstige Einkünfte") angegeben werden. Dort müssen auch der Anschaffungszeitpunkt und der Veräußerungszeitpunkt angegeben werden, um den Gewinn oder Verlust nachvollziehen zu können. Zusätzlich müssen die Anschaffungs- und Veräußerungskosten sowie der dadurch ermittelte Gewinn oder Verlust angegeben werden. Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen können mit Gewinnen im selben Jahr verrechnet werden.
Der MPS-Token ist die eigentliche Aktie der Mt Pelerin Group SA. Daher sollten Sie diesen in Ihrer Steuererklärung genauso deklarieren, wie den Besitz von Aktien einer anderen nicht börsennotierten Aktiengesellschaft.
Jedes Jahr teilen wir den eingetragenen Aktionären den Steuerwert der MPS-Token per E-Mail mit, welcher von unserer Schweizer Kantonalverwaltung festgelegt wird.
Sollten Sie Fragen zur Deklaration der MPS-Token haben, wenden Sie sich bitte an Ihre lokale Finanzverwaltung.
Die Verkäufe von eigenen NFTs können als künstlerische Einkünfte betrachtet werden. Beim Verkauf von NFTs durch Privatanleger gelten die gleichen Regeln wie beim Verkauf von Kryptowährungen. Wenn der Gewinn aus dem Verkauf von NFTs unter €600 liegt oder wenn der Verkauf mehr als ein Jahr nach dem Kauf erfolgt, sind die Gewinne steuerfrei.
Wenn man jedoch das NFT selbst erstellt hat und auf einem NFT-Marktplatz verkauft, können die Gewinne als künstlerische Einkünfte betrachtet werden und unterliegen dann dem Einkommensteuergesetz. Wenn der Gewinn einen bestimmten Betrag überschreitet, muss zusätzlich zur Krypto-Steuer auch die Umsatzsteuer gezahlt werden. Ein NFT-Künstler kann jedoch von der Kleinunternehmerregelung profitieren, solange er im Vorjahr weniger als €22.000 verdient hat und im laufenden Jahr unter €50.000 liegt. In diesem Fall entfällt die Umsatzsteuer und Künstler sind auch von der Gewerbesteuer befreit.
Quelle: GTK
Die Haltefrist für gestakte Kryptowährungen, um sie steuerfrei zu verkaufen, sinkt von 10 Jahren auf 1 Jahr. Früher führte das Staking dazu, dass die Haltefrist von 1 Jahr auf 10 Jahre erhöht wurde, was bedeutete, dass die Token erst nach 10 Jahren steuerfrei verkauft werden konnten. Das Bundesministerium für Finanzen hat diese Regelung jedoch aufgehoben, sodass die Haltedauer von Kryptowährungen durch Staking nicht mehr verlängert wird. Auch beim Lending oder Staking sind Kryptowährungen wie Bitcoin steuerfrei, wenn sie nach mehr als einem Jahr verkauft werden.
Quelle: PC Magazine
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie im folgenden Video von Finanzfluss:
Die französische Steuerregelung für Kryptowährungen, welche seit dem 1. Januar 2019 mit dem Gesetz PACTE PLF in Kraft getreten ist, besteuert Gewinne, welche bei der Umwandlung einer Kryptowährung in eine Fiat-Währung (CHF, EUR, etc.) oder außerhalb der Kryptowelt (z. B. beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen) erzielt werden, mit einem pauschalen Satz von 30 Prozent, genannt "Prélèvement forfaitaire unique" oder "Flat-Tax".
Transaktionen von Kryptowährung zu Kryptowährung werden nicht besteuert, einschließlich Stablecoin-Transaktionen. Daher müssen nur Krypto-Fiat-Transaktionen und Krypto-Waren/Dienstleistungen-Transaktionen, welche Sie innerhalb eines Steuerjahres getätigt haben, gemeldet werden. Diese werden nur besteuert, wenn die Summe Ihrer Gewinne und Verluste positiv ausfällt.
Da es sehr mühsam sein kann, den Überblick über alle Ihre Krypto-Fiat-Transaktionen zu behalten, empfehlen wir Ihnen die Nutzung von Waltio, einer Plattform, mithilfe derer Sie die meisten Ihrer Angaben zu Kryptowährungen in Frankreich automatisieren können.
Für Aktien gilt in Frankreich das gleiche Prinzip der Besteuerung von Gewinnen, wobei zusätzlich auch Dividenden besteuert werden. Da MPS-Token noch keine Dividenden ausschütten, können Sie diesen Teil einfach ignorieren. Was Sie jedoch deklarieren müssen, sind Gewinne, welche Sie erzielt haben, sollten Sie MPS-Token verkauft und Gewinne in Fiat umgewandelt haben.
Im Moment gibt es in Belgien noch keine klare Regelung für die Besteuerung von Kryptowährungen. Das allgemeine Prinzip besagt, dass Gewinne, welche mit Kryptowährungen erzielt werden, besteuert werden sollten. Dies hängt jedoch davon ab, ob die Steuerverwaltung Sie in eine der folgenden 3 Kategorien einordnet:
Obwohl dieser Punkt noch nicht vollständig geklärt ist, sollte Belgien nur Gewinne aus Krypto-Fiat-Transaktionen besteuern, ähnlich wie in Frankreich.
Da es sehr mühsam sein kann, den Überblick über all diese Vorgänge zu behalten, empfehlen wir Ihnen die Nutzung von Waltio, einer Plattform, mithilfe derer Sie den Großteil Ihrer Deklarierung von Kryptowährungen in Belgien automatisieren können.
Über den Autor
Yann ist der Marketingleiter (CMO) von Mt Pelerin. Im Jahr 2017, als er sich dem Gründungsteam von Mt Pelerin anschloss, tauchte er immer tiefer in die Welt der Kryptowährungen ein.
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